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Mit dem KLIMAGRIFF® bieten wir ein Produkt, welches mit kleinem Aufwand großen Nutzen in der Gebäudeerhaltung bietet.
Für Sie als Vermieter ist natürlich die Vermeidung von Schimmelpilz, vielleicht auch nach einer erfolgten Schimmelsanierung wichtig. Mit dem KLIMAGRIFF® haben Sie einen Zusatznutzen: Im Schadensfall kommt die Ursachenforschung auf Sie zu und Sie haben die Aufgabe nachzuweisen, ob der Schimmel durch falsches Mieterverhalten begünstigt wurde oder, ob vielleicht ein Schaden durch eine schlecht ausgeführte Reparatur an einer Wasserleitung oder einfach Pfusch am Bau vorliegt.
Der KLIMAGRIFF® beschleunigt die Suche. Da über einen langen Zeitraum permanent die Raumklima- und Lüftungsdaten gespeichert werden und unser Partnernetzwerk diese Daten nur auslesen und auswerten muss, sparen Sie sich z.B. den Einsatz eines Datenloggers. Und vor allem sparen Sie sich Zeit und Nerven, denn oft bringt die Ursachensuche Missmut in das Verhältnis zwischen Ihnen als Vermieter und Ihrem Mieter.
Der Pressedienst Immowelt.de berichtet am 23.09.2010 vom Urteil des Amtsgerichts Nürtingen (Az.: 42 C 1905/09) hinsichtlich der Lüftungsverpflichtung des Mieters: Bildet sich aufgrund einer schlechten Belüftung und Beheizung durch den Mieter Schimmel in der Wohnung, so kann dieser nicht die Miete mindern. Vielmehr kommt er als Verursacher für den entstandenen Schaden auf.
So wird der KLIMAGRIFF® vom Kontrollinstrument zur Serviceleistung für den Mieter.