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Ohne Energieausweis kein Miet- oder Kaufvertrag

Den notwendigen Energieausweis erhalten Sie von uns.

Ab 01.07.2008 haben interessierte Mieter und Käufer das Recht auf Kein Kaufvertrag ohne Energieausweis Vorlage eines Energieausweises. Zunächst nur bei Häusern, die bis 1965 gebaut wurden, ab Anfang 2009 auch bei allen übrigen Wohngebäuden. Der Energieausweis zeigt wie gut die energetische Qualität eines Gebäudes ist und hilft den zukünftigen Energieverbrauch abzuschätzen. Angesichts steigender Energiepreise sollte man sich auf jeden Fall für eine sparsame Immobilie entscheiden. Eigentümern, die keinen oder nur einen unvollständigen Energieausweis vorlegen, droht eine Strafe von bis zu 15.000 Euro.

Informationen worauf Miet- und Kaufinteressenten beim Energieausweis besonders achten sollten:

Bedarfs- oder Verbrauchsausweis


Es gibt zwei Arten von Energieausweisen.

Beim Bedarfsausweis nehme ich in einer technischen Analyse die Bausubstanz und die Heizungsanlage des Gebäudes unter die Lupe.
Aufgrund des energetischen Zustands des Gebäudes berechne ich die Energie, die für Heizung, Lüftung und Warmwasserbereitung bei durchschnittlicher Nutzung benötigt wird. Darauf aufbauend mache ich konkrete Vorschläge, wie die Energieeffizienz verbessert werden kann.

Der Verbrauchsausweis entsteht auf der Grundlage der Heizkostenabrechnungen und gibt den Energieverbrauch der Gebäudenutzer in den letzten drei Jahren an. Die Bewertung eines Gebäudes im Verbrauchsausweis hängt somit auch vom individuellen Heizverhalten der Bewohner ab.

Im roten oder im grünen Bereich
Entscheidend ist sowohl beim Bedarfs- als auch beim Verbrauchausweis, ob ein Gebäude im grünen oder im roten Bereich der Farbskala liegt. Grün bedeutet, dass wenig Energie für Heizung und Warmwasser benötigt wird; rot steht für eine schlechte Energiebilanz.

Vollständig nur mit Modernisierungsempfehlungen
Zu jedem Energieausweis gehören individuelle Modernisierungsempfehlungen, die auch von Miet- und Kaufinteressenten eingesehen werden dürfen. Mit ihrer Hilfe kann eingeschätzt werden, welche Modernisierungsmaßnahmen den Energiebedarf des Gebäudes deutlich verbessern würden. Ein Anspruch auf Umsetzung der Maßnahmen besteht jedoch nicht. Potenzielle Käufer und Mieter sollten auf jeden Fall nachfragen, ob und wann die vorgeschlagenen Maßnahmen umgesetzt werden.

Bei bestehenden Vertragsverhältnissen muss kein Energieausweis vorgelegt werden.